1. Zutritt zum Campingplatz, Hausrecht
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Gäste und Besucher melden sich daher bitte zuerst in der Rezeption an.
Das Parken ist nur auf den zur Verfügung gestellten Parkplätzen am Eingang des Campingplatzes erlaubt. Das Befahren des Campingbereichs durch Wohnmobile erfolgt nur nach Aufforderung durch das Campingplatzpersonal.
Den Anordnungen des Campingplatzpersonals, insbesondere bei der Aufstellung von Pkw, Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten, ist unbedingt Folge zu leisten. Unser Team ist befugt, die Personalausweise bzw. Quittungen zu kontrollieren.
Das Team vom „Meißner‘s Sonnencamp“ ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder diese des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz oder im Interesse der Gäste erforderlich erscheint.
2. Nutzung des Campingplatzes
Unser Campingplatz ist ein Naturplatz. Der Umgang mit offenem Feuer auf dem Gelände sowie am Strand ist strengstens verboten. Das Grillen ist, abhängig von der Waldbrandstufe, unter Aufsicht grundsätzlich gestattet. Der Gast haftet für entstandene Schäden durch Funkenflug oder Brand.
Das Betreten der Dünen auf unserem Gelände ist untersagt. Auf die entsprechende Ausschilderung ist Rücksicht zu nehmen. Das Befestigen von Hängematten, Regenschutzplanen oder ähnlichem an den Bäumen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Platzpersonal zulässig.
Hunde jeder Größe müssen auf dem gesamten Gelände an der Leine geführt werden. Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass andere Gäste nicht belästigt oder gefährdet werden. Für die ordnungsgemäße Entsorgung der Notdurft der Tiere ist der Tierhalter verantwortlich. Vom 01.05 bis 30.09. ist das Mitführen von Hunden am Strand nicht erlaubt. Es gibt hierfür ausgewiesene Hundestrände, zum Beispiel am Bernsteinweg.
3. Ruhezeiten
Von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr herrscht auf dem gesamten Gelände Nachtruhe. Während dieser Zeit ist das Befahren des Campingplatzes und des Parkplatzes nicht möglich. Bitte bedenken Sie, dass wir ein Familiencampingplatz sind. Es wird im Interesse aller Gäste deshalb darum gebeten, während der Nachtruhe ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Radios, Fernseher und ähnliches sind immer nur so laut einzustellen, dass sie andere nicht stören. Während der Nachtruhe sind laute Gespräche, Rufen, Geschrei und Musik grundsätzlich zu unterlassen.
4. Stellplätze Camping
Die Stellplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile können ab 14:00 Uhr bezogen werden und sind am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu räumen. Der zugewiesene Stellplatz ist für die Aufenthaltsdauer beizubehalten. Die Platzvergabe erfolgt vor Ort durch das Campingplatzpersonal. Ein Wechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung zulässig. Der Stellplatz ist am Abreisetag ordnungsgemäß zu hinterlassen.
Bei Reservierung oder Anmeldung sind die Gesamtlänge Ihres Wohnmobils oder Wohnwagens (inkl. Deichsel) bzw. Größe des Zeltes sowie bei den Mietobjekten die genaue Personenzahl anzugeben. Bei falschen Angaben zur Personenzahl oder zur Größe der Wohnwagen, Wohnmobile oder Zelte behalten wir uns vor, den Vertrag zu stornieren bzw. die Anreise zu verweigern.
Die zum Zelt oder Wohnwagen zugehörigen Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz am Eingang des Campinglatzes abzustellen. Ein Parkplatz kann nur garantiert werden, wenn dieser reserviert wurde. Das Befahren des Campingbereichs ist nicht möglich. Wohnmobile befahren den Campingbereich nur nach Aufforderung durch das Campingplatzpersonal.
Abfall kann in den dafür auf dem gesamten Gelände zur Verfügung gestellten Abfalltonnen entsorgt werden. Papier und Glas ist gesondert in der Mitte des Geländes (siehe Lageplan) oder am Eingang des Campingplatzes zu entsorgen.
5. Mietobjekte
Wir investieren viel Zeit und Liebe in die Ausstattung und Instandhaltung unserer Objekte. Wir möchten Sie daher bitten, mit dem Mobiliar pfleglich umzugehen, damit sich auch nachfolgende Gäste in den Mietobjekten wohlfühlen können.
Die Mietobjekte sind am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezugsfertig und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen.
Die zum Mietobjekt zugehörigen Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz am Eingang des Campinglatzes abzustellen. Das Befahren des Campingbereichs ist nicht möglich. Ein Parkplatz kann nur garantiert werden, wenn dieser reserviert wurde.
Die Mietobjekte sind am Abreisetag vom Gast besenrein und in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen; dies beinhaltet auch, dass das Geschirr gespült und der Abfall geleert ist.
Abfall kann in den dafür auf dem gesamten Gelände zur Verfügung gestellten Abfalltonnen entsorgt werden.
Papier und Glas ist gesondert in der Mitte des Geländes (siehe Lageplan) oder am Eingang des Campingplatzes zu entsorgen.
Die maximal zulässige Personenzahl der Mietobjekte ist einzuhalten. Eine Überbelegung ist nicht gestattet.
In den Mietobjekten ist das Rauchen nicht gestattet. Das Rauchverbot umfasst auch das Vorzelt der Mietwohnwagen. Wir bitten, beim Rauchen auf der Terrasse oder vor dem Vorzelt darauf zu achten, dass kein Rauch in das Objekt zieht.
Bitte benutzen Sie kein Inventar außerhalb der Mietobjekte. Falls die Terrassenmöbel an einem anderen Standort genutzt wurden, stellen Sie diese bitte wieder auf die Terrasse.
Sollten während Ihres Aufenthaltes Schäden entstehen, möchten wir Sie bitten, diese in der Rezeption oder beim Platzwart bekannt zu geben. Nur so können wir uns schnellstmöglich darum kümmern, diese zu beheben.
Hunde sind in den Mietwohnwägen nicht gestattet. In den Ferienhäusern sind sie nur nach Voranmeldung und erfolgter Bestätigung erlaubt.
Bei Nichteinhaltung oder groben Verschmutzungen behalten wir uns vor, jedwede Zuwiderhandlung in Rechnung zu stellen.
Bei Anreise in den Ferienhäusern lesen wir den Strom-Zählerstand ab. Bei Abreise wird das Ferienhaus durch unser Personal abgenommen, der Strom erneut abgelesen und die entstandenen Stromkosten abgerechnet. Achten Sie deshalb bitte auch darauf, dass die Außensteckdose nicht durch andere Personen genutzt wird.
6. Reservierungsbedingungen
Sollten Sie sich zu einer Reservierung bei uns entscheiden, sind folgende Informationen wichtig für Sie: Sie erhalten eine Vorreservierung von uns, in der Sie gebeten werden, eine Anzahlung je Mietobjekt von 110,00 EUR und je Camping-Stellplatz von 55,00 EUR zu überweisen, die mit den Aufenthaltskosten verrechnet wird. Nach dem Eingang Ihrer Anzahlung erhalten Sie von uns eine endgültige Reservierungsbestätigung.
Spätestens 10 Tage vor Anreise zahlen Sie den restlichen Betrag der Kosten für Ihren reservierten Aufenthalt.
Sollte eine Reservierungsänderung durch Sie erforderlich werden, berechnen wir Ihnen ab Reservierungsbestätigung bis 10 Tage vor Anreise 5,50 EUR für die entstandenen Bearbeitungsgebühren.
Danach ist eine Änderung der Reservierung nicht mehr möglich.
Umbuchungen (in z.B. andere Kategorien oder andere Zeiträume) oder Verkürzungen des Zeitraumes werden nach bestätigter Reservierung wie Stornierungen behandelt.
Bei Reservierung sind die Gesamtlänge Ihres Wohnmobils oder Wohnwagens (inkl. Deichsel) bzw. Größe des Zeltes sowie bei den Mietobjekten die genaue Personenzahl anzugeben. Bei falschen Angaben zur Personenzahl oder zur Größe der Wohnwagen, Wohnmobile oder Zelte behalten wir uns vor, den Vertrag zu stornieren bzw. die Anreise zu verweigern. Bereits gezahlte Beträge werden nach den Stornierungs-bedingungen erstattet.
7. Stornierungsbedingungen, Rücktritt vom Vertrag
Sollten Sie Ihre bestätigte Reservierung stornieren, berechnen wir Ihnen
je Mietobjekt | je Campingplatz | |
bis zwei Monate vor Anreise: | 11,00 EUR | 5,50 EUR |
bis einen Monat vor Anreise: | 31,00 EUR | 15,50 EUR |
bis 10 Tage vor Anreise: | 52,00 EUR | 26,00 EUR |
von Ihrer Anzahlung.
10 Tage vor Anreise ist der Gesamtbetrag des Aufenthaltes fällig.
Bei Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor Anreise oder bei nicht erfolgter Anreise ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
Dem Gast bleibt vorbehalten geltend zu machen und nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Bei vorzeitigem Abbruch des bereits gezahlten Aufenthaltes erfolgt keine Rückerstattung der Aufenthaltskosten.
8. Haftung, Haftungsausschluss
Wir möchten sie darauf hinweisen, dass auf dem Campingplatz kein Versicherungsschutz besteht. Die Meißner’s Sonnencamp GmbH haftet nur nach Verschuldungsgrundsätzen der Delikthaftung nach §§ 823 ff BGB (nicht aus Vertrag), wenn Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt werden. Meißner’s Sonnencamp GmbH haftet nicht für Schäden und Verluste, die Gästen oder Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen.
Eine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff BGB) erfolgt nicht. Für die Nutzung des Spielplatzes übernimmt jeder Gast und Besucher selbst die Haftung.
Stand 01/2023